Blindenstock: Was zahlt die Krankenkasse?

2021-06-21 | Von Orcam Staff

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Blindenstock: Was zahlt die Krankenkasse? Alle Infos

Blindenstöcke helfen sehbehinderten und blinden Menschen dabei ihre Umgebung zu ertasten und damit selbstständig außerhalb ihrer gewohnten Umgebung unterwegs zu sein.

Mithilfe verschiedener Techniken können Sehbehinderte so Hindernisse wie Gegenstände auf dem Fußweg oder den Übergang zur Fahrbahn erkennen. Der Umgang mit dem Blindenstock wird in einem speziellen Mobilitätstraining gelehrt, das die Krankenkasse übernimmt.

Blindenstock in verschiedenen Ausführungen.

Der heutige Blindenlangstock ist aus flexiblen und leichten Materialien gebaut. In der Regel hat er eine Handgelenksschlaufe, damit der Stock seinem Besitzer nicht verlorengeht oder aus der Hand rutscht. Mittlerweile gibt es ein recht großes Sortiment an Blindenstöcken wie Teleskopstöcke, faltbare Blindenstöcke oder Langstöcke. Als klassischer Blindenstock zählt jedoch noch immer der Langstock, den es auch aus Kohlefaser oder Leichtmetall mit unterschiedlichen Spitzen gibt oder in Ausführungen, die mit Ultraschall oder Laser arbeiten.

Wann wird der Blindenstock von der Kasse übernommen?

Private Krankenkasse:

Für die privaten Krankenkassen kann die Frage leider nicht generell beantwortet werden, denn hier sind der Tarif und ggf. Zusatzvereinbarungen entscheidend. Welcher Blindenstock in welcher Ausstattung übernommen wird, muss individuell verhandelt und nachgefragt werden.

Gesetzliche Krankenkasse

Für die gesetzlichen Krankenkassen können allgemeingültigere Antworten gegeben werden. Die Neuanschaffung eines Blindenstocks wird übernommen, wenn:

• eine entsprechende Diagnose vorliegt, etwa Sehbehinderung oder Blindheit
• die Betroffenen bzw. der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Anschaffung nachweisen kann. Meist reicht hier einfach die Verordnung.
• Keines der Geräte bereits zur Verfügung steht.
• Die Krankenkasse nicht auf ein vergleichbares Gerät aus ihrem Pool zurückgreifen kann.
• Sich die Krankenkassen an die gesetzlichen Regelungen halten.

Wie erfolgt die Beantragung bei der gesetzlichen Krankenkasse?


Die Beantragung eines Blindenstockes ist nicht schwer. Fürs Erste benötigt man eine Verordnung (rosa Rezept) vom Augenarzt. Neben der Produktbezeichnung für den Blindenstock muss darauf geachtet werden, dass auch die Diagnose erkennbar ist. Ist die Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht, muss sie innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung fällen, ob und welche der beantragten Sachleistungen bewilligt wird. Wird später ein neuer Blindenstock gebraucht, kann die Verordnung auch der Hausarzt übernehmen.

Blindenstock und gesetzliche Krankenkasse: Was wichtig ist.

Der Blindenstock wird bei den gesetzlichen Krankenkassen als Sachleistung eingestuft und ist im Hilfsmittelverzeichnis nach gemäß § 139 SGB V hinterlegt. Das heißt, dass die Krankenkasse den Leistungserbringer aussucht und ihm den Auftrag erteilt. Der Blinde oder Sehbehinderte hat demnach keine Wahl, was den Hersteller des Blindenstocks betrifft. Wenn allerdings Wünsche für den Blindenstock bestehen, haben gesetzlich Versicherte durch das Wahlrecht die Möglichkeit, die Mehrkosten selbst zu tragen.

Ungeachtet dessen besteht für den Blindenstock bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung von 10%, jedoch maximal 10 Euro, wenn keine Befreiung vorliegt. Für besondere Wünsche in der Ausstattung des Blindenstocks wird von der Krankenkasse eine Mehrkostenaufstellung gemacht. Diese Kosten sind dann aus privater Tasche zu tragen. Doch das gilt nicht für alle Wünsche: Es lohnt sich, die aktuellen Urteile anzusehen. Zum Beispiel haben Blinde einen Anspruch auf einen Laser-Blindenstock (Az.: S 11 SO 62/15) .

Blindenstock und Hilfsmittelverzeichnis

Alle Hilfsmittel für Blinde und hochgradig Sehbehinderte sind im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 07 einsehbar. Hier ist die Versorgung mit Blindenlangstöcken und elektronischen Leitgeräten inklusive deren Wartung und Reparatur geregelt.

Darüber hinaus finden sich auch andere Hilfsmittel wie Vorlesegeräte, Farb- und Produkterkennungsgeräte oder die OrCam mit KI-gestützter Technologie. Die leichtgewichtige Kamera des Gerätes lässt sich problemlos an jeder Brille befestigen und ist eine große Hilfe im selbstbestimmten Alltag. Zum Beispiel kann sie beim Einkaufen in Echtzeit Barcodes und Etiketten lesen, erkennt Produkte, liest Kochanleitungen vor und kann auf der Straße Schilder ablesen oder Gesichter erkennen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland unterstützen dieses innovative Produkt in der Regel.

Mobilitätstraining mit dem Langstock

Das Orientierungs- und Mobilitätstraining wird von der gesetzlichen Krankenkasse als Einweisung in den Gebrauch des Blindenlangstocks gewährt. Hier werden Körperschutztechniken und je nach Restsehvermögen grundlegende Orientierungstechniken wie die Einschätzung des Verkehrsgeschehens gelehrt. Das Training findet in der Regel am Wohnort statt, wird jedoch beim Umzug nicht automatisch wiederholt und bezahlt. Bei Zunahme der Sehminderung oder anderen Beeinträchtigungen kann es jedoch auf Kosten der Krankenkasse wiederholt werden.

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass es nicht nur bei der privaten, sondern auch bei der gesetzlichen Krankenkasse darum geht, das Gespräch zu suchen. Trotz der Hilfsmittelverordnung sind auch die gesetzlichen Krankenkassen offen für Wünsche und individuelle Absprachen. Alles anfragen, was gewünscht wird, ist hier das Motto.