Kostenübernahme für die OrCam MyEye - So geht´s!

2019-10-05 | Von Orcam Staff

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Kostenübernahme für die OrCam MyEye - So geht´s!

Gute Nachrichten für blinde und sehbehinderte Menschen. In Deutschland hat das preisgekrönte High- Tech Hilfsmittel einen Eintrag auf der Hilfsmittelliste des GKV Spitzenverbands und wird als solches nicht nur von allen Krankenkassen anerkannt, sondern auch finanziert. Mit dem kleinen handlichen Gerät, das problemlos an jedes Brillengestell passt, können Blinde und Menschen mit Sehbehinderung wieder eigenständig lesen sowie Produkte, Gesichter, Geldscheine und Farben erkennen. Wir informieren Sie in diesem Artikel, über die Beantragung der OrCam MyEye. Und auch Interessierte aus der Schweiz und Österreich kommen auf Ihre Kosten und finden am Ende des Artikels noch einen Hinweis zum Thema Kostenerstattung in ihren Heimatländern.

So wurde die OrCam MyEye eingeordnet

Unser Hightech- Produkt für sehbehinderte Menschen wurde in der Gruppe „Blindenhilsfmittel“ eingeordnet und mit der Bezeichnung „Geräte zur Schriftumwandlung und Objekterkennung“ versehen. Der GKV Spitzenverband schreibt: Das Versorgungsziel ist der Ausgleich der Körperfunktion „Sehen“, in dem das Produkt visuelle Informationen in akustische Informationen umwandelt.

Das beschreibt sehr gut die Kernfunktionen der OrCam MyEye: Sie erkennt Texte und gibt diese per Mini-Lautsprecher direkt am Ohr als Sprache aus. Hinzu kommt die Gesichtserkennung, mit der bekannte Menschen zugeordnet werden können sowie eine Produkterkennung für Objekte und Geldscheine.

Entdecken Sie, wie Funktionen der OrCam MyEye jemanden mit Sehbehinderung im Alltag unterstützen kann:

Wie Sie OrCam MyEye als Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen

Die praktischen Schritte für die OrCam MyEye Beantragung bei deutschen Krankenkassen:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wenn Sie das untenstehende Formular ausfüllen, berät und erklärt Ihnen einer unserer Mitarbeiter genau, was für die ärztliche Verordnung wichtig ist und vernetzt Sie mit einem lokalen OrCam MyEye Händler.
  2. Bei dem OrCam MyEye Händler können Sie an einer Demo teilnehmen und den sogenannten Erprobungsbericht ausfüllen. Dieser wird vom Händler ausgestellt und beschreibt den persönlichen Nutzen der OrCam MyEye für den Antragsteller. Der Händler kann zudem noch eine detaillierte Argumentation darlegen, weshalb die OrCam MyEye für den Antragsteller das passende Hilfsmittel ist.
  3. Zudem ist für die Antragstellung auch eine entsprechende Verordnung vom Augenarzt notwendig. Der Händler kann Ihnen hierzu ein nützliches Muster für den Augenarzttermin mitgeben. Auf der Verordnung sollte vermerkt sein, dass es eine medizinische Notwendigkeit spezifisch für die OrCam MyEye gibt. Auch die genaue medizinische Diagnose sollte vermerkt sein.

    Zusätzlich sollte die Verordnung enthalten:

    • Das Hilfsmittel: OrCam MyEye (inkl. Produktnummer 07.99.04.6002)
    • Die Indikation (Augenkrankheit)
    • Den Restvisus nach Korrektur (Der Restvisus muss für jedes Auge einzeln und jeweils mit dem ICD-Schlüssel angegeben werden)
    • Den Vergrößerungsbedarf (8-fach oder höher) falls Anwender nicht blind ist
    • Erst- oder Nachversorgung
    • Diagnose und Begründung
  4. Der Erprobungsbericht und die Verordnung werden der Krankenkasse zur Entscheidung vorgelegt. 
  5. Bei einer Genehmigung der Krankenkasse, können Sie das Hilfsmittel bei einem von der Kasse anerkannten Dienstleister (Hilfsmittelspezialist, Optiker usw.) bestellen. Wenn das Hilfsmittel abgelehnt wird, legen Sie unbedingt fristgerecht Widerspruch ein. Erläutern Sie nochmals ausführlich, warum das Hilfsmittel benötigt wird. Für den kostenlosen Widerspruch kann nochmals der Arzt oder Hilfsmittelspezialist konsultiert werden, um eine fachliche Stellungnahme zu erhalten, die deutlich macht, dass Sie auf das Hilfsmittel angewiesen sind. Hier sind zwei weitere Quellen, die Ihnen helfen können, Einspruch einzulegen.

Erstattung und Krankenkasse von OrCam MyEye in der Schweiz

Wer für die OrCam MyEye eine finanzielle Unterstützung bzw. eine Kostenerstattung beantragen will, hat dafür in der Schweiz zwei Möglichkeiten. Die Invalidenversicherung (IV) und die sogenannte Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).

Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung schützt Menschen in der Schweiz, die vor dem 65. Lebensjahr durch eine Erkrankung oder einen Unfall eine Behinderung erfahren, die eine ständige oder längere Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.

Der Prozess der Beantragung über die Invalidenversicherung (IV) funktioniert folgendermaßen:

  1. Sie oder Ihr Arbeitgeber müssen das Gerät bei der IV beantragen
  2. Dies kann über das Formular unter https://form.ahv-iv.ch/orbeon/fr/IV/001_002/new geschehen
  3. Für die Beantragung ist das Rezept eines Arztes erforderlich
  4. Die IV genehmigt das Hilfsmittel gemäß Gesetzeslage
  5. Sie erhalten die OrCam MyEye als Leihgabe, solange, wie sie diese benötigen

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Diese Versicherung unterstützt Menschen, die in der Schweiz als Rentner bereits im Ruhestand sind. Gefördert werden medizinische Hilfsmittel nach dem Solidarprinzip.

Der Prozess der Beantragung über die sogenannte Alters- und Hinterlassenenversicherung funktioniert folgendermaßen:

  1. Sie müssen sich als Benutzer bei der AHV registrieren
  2. Sie kaufen ein Gerät wie die OrCam MyEye zunächst auf eigene Kosten
  3. Anschließend reichen Sie Dokumente wie ein ärztliches Rezept bei der AHV ein
  4. Sie erhalten eine Erstattung von 70% des Kaufpreises, maximal werden SFR 2048,- erstattet
  5. Sie sind Eigentümer des Geräts und können es so lange behalten, wie Sie möchten

Wichtig: Die OrCam MyEye kann in der Schweiz nur als Lesegerät finanziert werden, da sie im Hilfsmittelverzeichnis nicht mit einer eigenen Kategorie gelistet ist.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie im Prozess der Kostenerstattung!

OrCam MyEye in Österreich

Wir bemühen uns seit einigen Jahren darum, auch in Österreich finanzielle Unterstützung für die OrCam zu erhalten. Bislang ist das fortschrittliche Hilfsmittel, anders als beispielsweise ein Blindenführhund oder ein blindengerechter Computer, nicht in den ASVG-Hilfsmittelkatalog integriert, wodurch Personen mit Blindheit oder Sehbehinderung das Gerät aus eigener Tasche bezahlen müssen. Sollte sich in Österreich zukünftig bezüglich finanzieller Unterstützung etwas ändern, werden wir Sie jedoch gerne auf unserem Blog und sozialen Medien darüber in Kenntnis setzen.


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