Blindengeld & Co. - Diese finanziellen Hilfen gibt es für Blinde

2018-03-11 | Von Orcam Staff

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Blindengeld &Co. - Diese finanziellen Hilfen gibt es für Blinde

Wer mit einer starken Sehbehinderung lebt, steht täglich vor besonderen Herausforderungen. Damit trotzdem alle möglichst die gleichen Chancen auf Teilhabe erhalten, gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen in Deutschland viele Hilfsangebote.

Um Ihnen im Dschungel der Möglichkeiten etwas mehr Orientierung zu geben, haben wir Informationen zu den wichtigsten finanziellen Unterstützungsleistungen hier für Sie zusammengefasst.

Blindenhilfe

Je nachdem, wie hoch Ihr Einkommen ist, haben blinde und stark sehbehinderte Menschen Anspruch auf Blindenhilfe. Ähnlich wie bei der Sozialhilfe wird dabei allerdings einbezogen, was eventuell unterhaltspflichtige Personen wie Ehepartner, Eltern und Kinder verdienen. Die maximale Höhe der Blindenhilfe für Erwachsene beträgt in Deutschland aktuell 694,68 Euro monatlich. Kinder und Jugendliche erhalten bis zu ihrem 18. Geburtstag 347,94 Euro (Stand 2018).

Um Blindenhilfe zu beantragen, ist es zunächst wichtig, die Sehbehinderung mithilfe einer ärztlichen Untersuchung nachzuweisen. Entscheidend ist dann, ob Sie tatsächlich nicht in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben oder einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ihr Vermögen sowie größere Geschenke können beim Blindengeld angerechnet werden. Deshalb sollten Sie sich vor der Beantragung unbedingt gut informieren und vorbereiten. Nutzen Sie die Möglichkeit, andere Betroffene nach ihren Erfahrungen zu befragen und lassen Sie sich bei den zuständigen Stellen in Ihrer Nähe beraten.

Blindengeld

Blindengeld erhalten Sie im Gegenzug zu den zusätzlichen Kosten, die der Alltag als sehbehinderter Mensch mit sich bringt. Es dient also offiziell nicht dem Lebensunterhalt und wird nicht als Einkommen angerechnet. Die Regelungen zum Blindengeld sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Höhe liegt dementsprechend zwischen 300 und 590 Euro monatlich. Ob bzw. wie viel Blindengeld Sie erhalten, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • Wie stark ist Ihre Seheinschränkung?
  • Wodurch ist es zu Ihrer Behinderung gekommen?
  • Wo befindet sich Ihr Wohnsitz?

Wenn Sie Blindengeld erhalten möchten, müssen Sie dieses selbst beantragen. Informieren Sie sich am besten bei Ihrem Arzt, einer örtlichen Selbsthilfegruppe oder dem Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verband, welche Behörde in Ihrem Bundesland zuständig ist. In der Regel wird Blindengeld nur den Menschen gewährt, deren Sehapparat tatsächlich sehr stark eingeschränkt ist. Ihre Behinderung können Sie durch ein ärztliches Attest nachweisen. Falls Sie zusätzlich weitere Behinderungen haben, kann es sein, dass sich der Betrag noch erhöht. Je nachdem, ob Sie Ihre Seheinschränkung natürlich oder durch einen Arbeitsunfall, eine staatliche Impfung oder während Wehrdienstes erworben haben, sind verschiedene Behörden zuständig. Auch ob Sie zuhause wohnen und für Ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen oder einen staatlich finanzierten Heimplatz haben, wirkt sich auf die Höhe des Blindengeldes aus.

Falls Sie in ein anderes Bundesland umziehen, sollten Sie unbedingt daran denken, dass Sie sich auch dort rechtzeitig an die zuständigen Behörden wenden und das Blindengeld neu beantragen.

Sie finden hier weitere Informationen zum Blindengeld (Link zum DBSV)

Sehbehindertengeld

Nicht blind genug für das Blindengeld, aber im alltäglichen Leben trotzdem ziemlich eingeschränkt! – Bei vielen stark sehbehinderten – jedoch nicht blinden – Menschen hat der fehlende Nachteilsausgleich lange für Unverständnis gesorgt. Inzwischen haben jedoch einige Bundesländer neben dem Blindengeld auch ein Sehbehindertengeld eingeführt. In Bayern erhalten Personen mit zwei bis fünf Prozent Sehvermögen seit Jahresbeginn 2018 auf Antrag 176 Euro pro Monat, also etwa ein Drittel des offiziellen Blindengeldes. Auch hier ist Ihre Eigeninitiative gefragt: Informieren Sie sich. Holen Sie ein ärztliches Attest ein und wenden Sie sich selbständig an die in Ihrem Bundesland zuständige Behörde.

Hilfsmittelübernahmen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschiedene Hilfsmittel, die blinde und stark sehbeeinträchtigte Kinder und Erwachsene benötigen. Dazu gehören der Blindenlangstock ebenso wie ein Blindenhund und unter Umständen verschiedene Sehhilfen. Auch die OrCam wurde inzwischen als offizielles Hilfsmittel vom Dachverband der Gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Die Hightech Minikamera hilft blinden und sehbehinderten Menschen, in Sekundenschnelle Texte, Schilder, Produkte, Geldscheine, Farben, Barcodes, Gesichter und noch mehr zu identifizieren. Sie kann an jedem gängigen Brillengestell unkompliziert befestig und überall hin mitgenommen werden. Die Sprachausgabe erfolgt unauffällig direkt ins Ohr des Trägers.

Da die OrCam in Deutschland noch relativ neu ist, lohnt es sich, vor der Beantragung der Hilfsmittelübernahme individuelle Beratung einzuholen. Im Moment berichten Blinde und Sehbehinderte hier von unterschiedlichen Erfahrungen. Insbesondere wenn der Schweregrad der Sehbeeinträchtigung der Stufe 1, also einer Minderung der Sehschärfe auf 0,3 oder noch weniger entspricht, oder eine erhebliche Gesichtsfeldeinschränkung vorliegt, werden die Kosten für Sehhilfen mitunter auch bei Erwachsenen übernommen. Gleiches gilt bei Sehhilfen, die therapeutische Zwecke erfüllen.

Rentenversicherung

Blinde und stark seheingeschränkte Menschen, die als Schwerbehinderte gelten, haben mit 63 Jahren Anspruch auf Altersrente, sofern sie denn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Alternativ können Sie auch schon mit 60 Jahren in Rente gehen, müssen dann jedoch damit rechnen, dass ihre Rentenzahlungen geringer ausfallen.

Sie sind erst seit Kurzem stark sehbeeinträchtigt? Sofern Sie gesetzlich rentenversichert sind und in den letzten fünf Jahren für drei Jahren Pflichtbeiträge geleistet sowie die Wartezeit erfüllt haben, steht Ihnen die Rente jetzt zu. Falls Sie zwar noch ein wenig arbeiten können, aber dauerhaft außerstande sind, mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein, gelten Sie als teilweise erwerbsgemindert und haben somit Anspruch auf eine niedrigere Erwerbsminderungsrente.

Sofern Sie noch relativ jung sind, können Sie aber auch die Möglichkeit einer Umschulung in Betracht ziehen. Sollten Sie bereits Rentner sein und sich trotz Ihrer Sehbehinderung noch ein wenig dazu verdienen, müssen Sie sich bewusst sein, dass wie bei normalen Senioren der Zuverdienst ab einer gewissen Grenze zu einer Minderung des Rentenbetrages führen kann.

Sozialhilfe

Genau wie alle anderen haben Sie als blinde oder sehbehinderte Person unter Umständen Anspruch auf Sozialhilfe. Sinn der Sozialhilfe ist es, Ihren Lebensunterhalt zu sichern und Unterstützung zu leisten, falls Sie ein Pflegefall werden und einen Heimplatz benötigen. Die Berechnung ist recht kompliziert und erfolgt individuell. Ob Sie anspruchsberechtigt sind, hängt ggf. von Ihrem Einkommen sowie von den Einkünften Ihres Partners und Ihrer Familie ab. Falls Sie bereits Blindenhilfe erhalten, können Beträge angerechnet werden. Auch besonders Vermögenswerte werden miteinbezogen.

Deshalb sollten Sie sich unbedingt sorgfältig informieren. Es lauern aber nicht nur Fallstricke, sondern es erwarten Sie auch einige Vorteile. Für hochgradig seheingeschränkte und blinde Personen greifen mitunter Härtefallregelungen. Zudem sind mögliche Freibeträge oft höher als die Betroffenen zunächst annehmen.

Steuern

Wie andere Schwerbehinderte können Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen von Steuererleichterungen profitieren. Bei der Einkommenssteuer haben Sie die Möglichkeit, ohne Einzelnachweis einen Pauschalbetrag für außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Je nach Schweregrad der Behinderung kann dieser sich auf bis 3.700 Euro belaufen.

Sollten sich in Ihrem Fall noch zusätzliche Kosten aufgrund besonderer Belastungen ergeben, so können Sie auch diese geltend machen. Sie müssen dann jedoch darauf achten, die entsprechenden Belege aufzuheben und Ihrem Steuerberater bzw. dem Finanzamt vorzulegen. Zusätzlich können Sie Kosten für Haushaltshilfen und Ihr Auto absetzen. Eine gute Nachricht gibt es auch für Selbständige mit Sehbehinderung: Bei hochgradiger Sehbeeinträchtigung sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt allerdings nur, solange Sie nicht mehr als zwei Beschäftigte anstellen.

Sonstige Leistungen

Neben den vorgestellten Hilfen gibt es noch viele weitere Unterstützungsleistungen. Als sehbehinderte oder blinde Person können Sie z.B. auf Reisen mit der Bahn und sogar bei manchen Fluggesellschaften innerhalb Deutschlands kostenlos eine Begleitperson mitnehmen. Zudem haben Sie die Berechtigung, sich von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreien zu lassen und vieles mehr.

Fazit: Sich zu informieren und selbst aktiv zu werden, lohnt sich auf jeden Fall. Dass es fast alle Unterstützungsleistungen oder Vergünstigungen nur auf Antrag gibt, ist natürlich unbequem und aus der Betroffenen-Perspektive zum Teil nicht immer nachvollziehbar. Mit etwas Unterstützung und Eigeninitiative können Sie jedoch erheblich profitieren. Nutzen Sie Ihre Chance. Die finanziellen Hilfen für Blinde und Sehbehinderte stehen Ihnen zu.

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